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Rechtswahlrecht bei der Ehe

Deutschland ist neben Belgien und Lettland einem Vorschlag der Europäischen Kommission beigetreten, wonach zukünftig gemischte-nationale Ehepartner vereinbaren können, welches Recht im Scheidungsfall Anwendung finden soll, selbst wenn keine Trennungsabsichten bestehen.

Dadurch soll mehr Rechts- und Planungssicherheit erzielt werden und Ehepartner und ihren Kindern komplizierte, langwierige und belastende Verfahren erspart werden.

Die Vorschläge zielen darauf, internationalen Ehepartnern mehr Kontrolle über ihre Trennung zu geben und den schwächeren Ehepartner vor unfairen Benachteiligungen im Scheidungsverfahren zu schützen. Können sich die Ehepaare nicht auf das anwendbare Recht einigen, werden die Gerichte nach einem einheitlichen Verfahren darüber entscheiden.

Nach jetzigem Stand haben sich die Mitgliedsstaaten Bulgarien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Österreich, Rumänien, Slowenien, Spanien und Ungarn angeschlossen. Sofern der Europäische Rat hierüber beschlossen hat und das Europäische Parlament dem zugestimmt hat, würde ein entsprechender Beschluss unmittelbar nach Erlass in Kraft treten.

Für Fragen stehen unsere Fachanwälte für Familienrecht Bernd Kreuzer, Stefan Böhmer und Oliver Stigler zur Verfügung.


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